Nowatzky kommt!

Seit 30 Jahren!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Wahl des Standortes der Container erfolgt nach Absprache zwischen uns und dem Auftraggeber. Besteht der Auftraggeber trotz unserer Bedenken auf einem von ihm gewählten Standplatz, übernehmen wir keine Haftung für Schäden an Hofflächen, Ein- und Ausfahrten, Straßen, Bäumen usw. die durch Befahren des Fahrzeuges bzw. Absetzen und Aufnehmen der Container entstehen.

 

2. Der Transport und das Versetzen unserer Container erfolgt ausschließlich durch unsere Fahrzeuge.

 

3. Der Behälter darf nicht überladen bzw. muss gleichmäßig beladen werden – max. Ladung einschließlich Container 10 t.

 

4. Beschädigungen des Containers gehen zu Lasten des Kunden (z. B. Brandschaden, Gewaltschaden).

 

5. Das Abstellen unserer Container auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist von der Genehmigung der jeweiligen Behörde abhängig. Der Auftraggeber hat für die Absicherung und Beleuchtung des Behälters sowie für die freie Zufahrt zu sorgen.

 

6. Für Zweit- und Drittschäden, die durch falsche Abfallangabe oder in dem Behälter befindliche, uns nicht angegebene gefährliche oder grundwassergefährdende Stoffe, z. B. Öle, Farben, Chemikalien entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

 

7. Für Containerstandzeiten ab 1 Woche fallen zusätzliche Mietgebühren an (derzeit 2,00 €/Tag).

 

8. Erfüllung und Gerichtsstand für beide Teile ist Eisenach.